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Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr in mit Sitzgelegenheiten ausgestatteten Bäckereien mit eigenem Café bzw. in Backfilialen im Vorkassenbereich von Supermärkten dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder ob es sich um eine Dienstleistung handelt, die dem Regelsteuersatz unterliegt (Az. XI R 12/21).
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