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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Anspruch auf eine Sachleistung und damit keine Kapitalforderung i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegt, wenn im Falle der Veräußerung einer Fondsbeteiligung der Anleger verlangen kann, seinen Beteiligungsgegenwert in Form einer Sachauszahlung durch (wertgleiche) Lieferung einer bestimmten Goldmenge vereinnahmen zu können (Az. VIII R 15/18).
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