Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Wertpapierleihegeschäften bei einem zwar nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG unbeschränkt steuerpflichtigen, aber nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten Versorgungswerk gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (Az. VIII R 2/18).
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