+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH fordert das BMF auf zu der Frage Stellung zu nehmen, unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Richtsatzschätzung (BMF-Richtsätze) zulässig ist (Az. X R 19/21).
Source: DATEV