+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH bezweifelt, dass das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist (Az. XI B 2/21).
Source: DATEV