Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob Kleinstbetriebe von der Pflicht, ihre Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit i. S. des § 150 Abs. 8 Satz 1 AO generell befreit sind (Az. VIII R 29/17).
Source: DATEV
Neueste Kommentare