+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH entschied, dass die unentgeltliche Überlassung von Stadiontribüne und Flutlichtanlage eines Sportvereins an die ausgegliederte GmbH zwar keine Entnahmebesteuerung auslöst, jedoch eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums vorzunehmen ist (Az. V R 36/23).
Source: DATEV