+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Verluste aus betrieblichen Termingeschäften unterliegen auch dann der Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG, wenn ein Angestellter die Termingeschäfte unter Verstoß gegen Konzernrichtlinien und ohne Kenntnis der Unternehmensleitung veranlasst. So der BFH (Az. I R 25/14).
Source: DATEV STeuer