+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH entschied, dass Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können (Az. VI R 2/22).
Source: DATEV