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Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die Vergütung als Versicherungsmakler unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG fällt und ob monatliche Betriebseinnahmen, mit denen abgetretene Versicherungen bedient werden mussten, durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG darstellen (Az. V R 19/16).
Source: DATEV STeuer