+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ein Zuckerhersteller hat lt. BFH einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, wenn deren Höhe infolge einer Korrektur der Berechnungsmethode (hier: Änderung des zur Berechnung der Ergänzungsabgabe erforderlichen Koeffizienten) nachträglich reduziert wird (Az. VII R 35/23).
Source: DATEV