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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Angabe des Leistungszeitpunkts bzw. des genauen Leistungszeitpunktes auf den Rechnungen entbehrlich ist, wenn nicht feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht (Az. V R 29/19 (V R 44/16)).
Source: DATEV STeuer