Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Arbeitsbereich, der nur durch ein gemauertes Sideboard von den Wohnräumen abgetrennt ist und auch von der Küche aus zugänglich ist, auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Az. VIII R 10/12).
Source: DATEV STeuer
Neueste Kommentare