+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BFH entschied, dass übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zusammenhang mit der Zusage einer Bescheidänderung noch nicht zu einer unanfechtbaren Entscheidung über den Rechtsbehelf führen (Az. V R 37/18).
Source: DATEV