Bezieher von Leistungen nach dem SGB II haben keinen Anspruch auf einen Therapiehund und die damit verbundenen Kosten aufgrund der sozialen Folgen der Coronapandemie. So das SG Stuttgart (Az. S 15 AS 1258/22 ER).
Source: DATEV
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II haben keinen Anspruch auf einen Therapiehund und die damit verbundenen Kosten aufgrund der sozialen Folgen der Coronapandemie. So das SG Stuttgart (Az. S 15 AS 1258/22 ER).
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