+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. So entschied das VG Trier (Az. 7 L 2837/22).
Source: DATEV