Das BMF nimmt zu den lohnsteuerlichen Folgerungen der Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine Ablösungszahlung und zum Wechsel des Durchführungswegs Stellung (Az. IV C 5 – S-2333 / 16 / 10002).
Source: DATEV STeuer
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