Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auf einem Zeitwertkonto eingestellter Arbeitslohn nicht bereits bei Einzahlung zu besteuern ist, sondern dem Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase zufließt (Az. 12 K 1044/15).
Source: DATEV STeuer
Okt 9, 2017
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auf einem Zeitwertkonto eingestellter Arbeitslohn nicht bereits bei Einzahlung zu besteuern ist, sondern dem Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase zufließt (Az. 12 K 1044/15).
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