+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auf einem Zeitwertkonto eingestellter Arbeitslohn nicht bereits bei Einzahlung zu besteuern ist, sondern dem Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase zufließt (Az. 12 K 1044/15).
Source: DATEV STeuer