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Der zurückgewonnene Strom aus Rekuperationsanlagen unterliegt nicht der Stromsteuer, sofern er direkt weiterverwendet und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Das geht aus einer Antwort (19/29613) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29076) der FDP-Fraktion hervor.
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