Das BMF hat die BFH-Rechtsprechung übernommen, wonach die von der Europäischen Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) gezahlten Pensionen Ruhegelder i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind und damit als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu besteuern sind (Az. IV C 5 – S-2345 / 07 / 0002).
Source: DATEV STeuer
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