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Laut BMF will die Bundesregierung mit dem „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung verbessern und das weitere Wachstum insbesondere auch von jungen Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen fördern.
Source: DATEV STeuer