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Am 5. März 2021 hat der Bundesrat Neuerungen bei der Geldwäschebekämpfung gebilligt, die der Bundestag am 11. Februar beschlossen hatte. Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche kann daher jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
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