+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 10 K 1730/17).
Source: DATEV STeuer