+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Damit sich künftig mehr Menschen mit Erstwohnsitz im Land Berlin anmelden, will der Senat die steuerlichen Vorschriften zur Zweitwohnung ändern. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Zweitwohnungsteuer von derzeit 5 auf künftig 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete ab 01.01.2019 vor.
Source: DATEV STeuer