Laut FG Baden-Württemberg kann der Berichtigungsanspruch nach § 14c Abs. 2 UStG nur im Rahmen eines gesonderten Berichtigungsverfahrens und nicht durch einen Antrag auf geänderte Umsatzsteuerfestsetzung geltend gemacht werden (Az. 1 K 2292/15).
Source: DATEV STeuer
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