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Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Klage gegen Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg zurückgewiesen. Die angegriffenen Flugrouten sind nicht zu beanstanden, insbesondere gibt es keine alternativen Routen, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen (Az. 6 A 15/21).
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