Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2018 bekanntgemacht (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :050).
Source: DATEV STeuer
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