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Das Bundesverwaltungsamt (BVA) versendet derzeit Anhörungsschreiben an Unternehmen, in denen die Betroffenen danach befragt werden, welche Maßnahmen sie seit Oktober 2017 getroffen haben, um sich über die für ihr Unternehmen einschlägigen neuen oder aktualisierten Gesetze im Bereich der Geldwäschebekämpfung auf dem Laufenden zu halten. Die WPK hat sich beim BVA nach dem Hintergrund dieser Anhörungsschreiben erkundigt.
Source: DATEV