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Die von Schweden und Dänemark eingeführten Beihilfemaßnahmen zugunsten von SAS für die durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flügen infolge der Reisebeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie entstandenen Schäden stehen im Einklang mit dem Unionsrecht. Das entschied das EuG (Rs. T-378/20 und T-379/20).
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