Müssen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen. Dies entschied das OLG Köln (Az. 1 U 9/21).
Source: DATEV
Müssen vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen. Dies entschied das OLG Köln (Az. 1 U 9/21).
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