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Bei Streitigkeiten, die aus einem nachbarrechtlichen Konfliktverhältnis heraus entstanden sind, ist vor Erhebung der Klage grundsätzlich immer ein Schlichtungsverfahren vor dem örtlichen Schiedsamt durchzuführen und zwar unabhängig von der konkreten rechtlichen Grundlage, auf die der geltend gemachte Anspruch gestützt wird. So entschied das AG Bad Iburg (Az. 4 C 465/20).
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