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Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen stellten Bund und Länder Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen bereit, die auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller gedeckelt waren. Darin sieht das VG Köln zwar eine Benachteiligung großer Unternehmen, diese sei aber gerechtfertigt (Az. 16 K 5228/22).
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