Eine Polizeikommissarin, gegen die der begründete Verdacht besteht, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen, darf aus dem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26).
Source: DATEV
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