+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig. So das BVerwG (Az. 2 C 3.24).
Source: DATEV