+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Der BdSt lässt prüfen, ob Eltern im Jahr 2014 zu viel Steuern gezahlt haben. Hintergrund ist die Frage, ob die Kinderfreibeträge in diesem Jahr zu niedrig waren. Dazu unterstützt der Verband das Gerichtsverfahren eines Familienvaters vor dem BFH (Az. III R 13/17).
Source: DATEV STeuer