Mit Unterstützung des BdSt hat ein Ehepaar aus Bayern Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim FG Nürnberg eingereicht. Anlass ist die feste Absicht der Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe auch im Jahr 2020 von Bürgern und Betrieben weiter zu erheben – in diesem Sinne hatte das Bundeskabinett am 21.08.2019 den Soli-Teilabbau ab 2021 beschlossen.
Source: DATEV STeuer
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