Auch in Baden-Württemberg wird der Weihnachtsfrieden gewahrt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter verzichten in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 auf Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten.
Source: DATEV
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