+49 89 8090923-30 info@steuerkanzlei-fischl.de

Ab 2025 bestimmen die Kommunen die Grundsteuer anhand neuer Hebesätze. Ein Transparenzregister des Finanzministeriums Baden-Württemberg bietet unverbindliche Richtwerte für „aufkommensneutrale“ Hebesätze.
Source: DATEV