Das BMF weist auf die Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2017 hin (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :046).
Source: DATEV STeuer
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