Das BMF hat sein Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, zum Korrektur- und Stornierungsverfahren, zur Behandlung von Nachzahlungen sowie zur Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2378 / 19 / 10002 :001).
Source: DATEV STeuer
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