Um eine Kündigung aufgrund des Vorwurfs israelfeindlicher und antisemitischer Äußerungen einer Mitarbeiterin der Deutschen Welle ging es in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem ArbG Bonn (Az. 5 Ca 322/22).
Source: DATEV
Um eine Kündigung aufgrund des Vorwurfs israelfeindlicher und antisemitischer Äußerungen einer Mitarbeiterin der Deutschen Welle ging es in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem ArbG Bonn (Az. 5 Ca 322/22).
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