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Das FG Bremen hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt, um klären zu lassen, ob der Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-Bürger für die ersten drei Monate ihres inländischen Aufenthalts mit EU-Recht vereinbar ist (Az. 2 K 99/20).
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