Das OLG Frankfurt am Main hat einen Schweizer Staatsangehörigen, der die Vorgehensweise deutscher Steuerfahnder beim Ankauf der sog. Steuer-CDs ausgekundschaftet hatte, wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Az. 4-3 StE 2/17 – 2 – 1/17).
Source: DATEV STeuer
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