Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt lt. BAG nicht gegen höherrangiges Recht (Az. 9 AZR 104/20).
Source: DATEV
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