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Das FG Münster entschied, dass ein Betriebsausgabenabzug für Ausbildungskosten zum Hubschrauberpiloten, um hiermit von „Anti-Frost-Flüge“ über eigenen Weihnachtsbaumkulturen durchzuführen, nicht in Betracht kommt (Az. 4 K 2867/16).
Source: DATEV STeuer