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Das BMF hat die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Aufzeichnungspflicht (§ 21 StBerG) und zur Geschäftsprüfung (§ 22 StBerG) der Lohnsteuerhilfevereine veröffentlicht (Az. FM 3 – S-0838-1 / 26).
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