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Das BMF gibt die Aufteilung der von den Steuerpflichtigen an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2017 bekannt (Az. IV C 3 – S-2221 / 09 / 10013 :001).
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