Das BMF teilt die Aufteilung mit, wie zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen sind (Az. IV C 3 – S-2221 / 09 / 10013 :001).
Source: DATEV STeuer
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