Für die Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist laut FG Schleswig-Holstein in einem ersten Schritt das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzverbindlichkeiten zu ermitteln und bzgl. der unternehmerischen Verbindlichkeiten in einem zweiten Schritt zu ermitteln, ob die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerfreien Ausschlussumsätzen stehen (Az. 4 K 14/14).
Source: DATEV STeuer
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