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Das OLG Zweibrücken entschied, dass ein sich aufschaukelnder Anhänger nicht mangelhaft sei, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden könne und dass ein gewerblicher Käufer das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen sollte, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren (Az. 4 U 63/24).
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